Feuerwehrausbildung (FF), Berufsbegleitend

Zielgruppe

Alle, die in der Sicherheitsbranche in Kombination als Brandsicherheitswache tätig werden möchten.

Die Sachkundeprüfung ist für folgende Tätigkeiten verpflichtend:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen, mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (zum Beispiel Citystreifen)

  • Schutz vor Ladendieben (Einzelhandelsdetektive)

  • Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (Türsteher)

  • Bewachungen von Aufnahmeeinrichtungen nach §44 des Asylgesetzes oder anderer Immobilien und Einrichtungen, die auch der vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen, in leitender Funktion

  • Bewachungen von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion

Die Ausbildung zum Truppmann ist für folgende Tätigkeiten verpflichtend:

  • Brandsicherheitswachen bei feuergefährlichen Arbeiten jeglicher Art gemäß DGUV Information 205-002

  • Brandsicherheitswachen auf Veranstaltungen

  • Aufbau und Betrieb einer temporären Betriebsfeuerwehr z.B. ,,Festivalwache"

  • Einsatz von mobiler / temporärer Brandmeldeanlage

  • Bei Werksfeuerwehren

  • Freiwilligen Feuerwehren

  • Dienstleitungsfeuerwehren

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind:


Für die Sachkundeprüfung: keine besondere Voraussetzung

Für den Truppmann: Körperliche und Geistige Eignung
 

Details

Lehrgangsdauer:

  • 9 Monate

  • Jeweils Samstag

Schulungszeiten

  • Sa. 08:00 - 15:00 Uhr

Teilnehmeranzahl

  • max. 10 Teilnehmer

Abschluss

  • Prüfungszeugnis “Truppmann”

Lehrgangskosten

  • Kostenlos mit Bildungsgutschein

Ort

  • Köln

  • Dortmund