Neues Bewertungsverfahren für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe ab 01.07.2025

Die Arbeitsgruppe Bewachung hat ein neues Bewertungsverfahren für die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO beschlossen, welches ab dem 1. Juli 2025 in Kraft treten wird.

Bisheriges Bewertungsverfahren

Bisher galt bei der Bewertung:

Nur wenn alle richtigen Antwortoptionen markiert waren, wurde die Aufgabe als richtig gewertet. Es gab also nur volle Punktzahl oder gar keine.

  • Zwei richtige Lösungen, beide erkannt und angekreuzt: volle Punktzahl

  • Nur eine richtige Lösung erkannt und angekreuzt: keine Punkte

Neues Bewertungsverfahren

Ab dem 1. Juli 2025 erfolgt die Punktevergabe differenzierter:

  • Für jede richtige Antwort gibt es einen Punkt.

  • Zwei richtige Antworten, beide erkannt: zwei Punkte.

  • Nur eine richtige Antwort erkannt: ein Punkt.

Auswirkungen auf die Prüfung

Durch die neue Bewertungsmethode erhöht sich die maximal erreichbare Punktzahl:

  • Bisher: 72 Fragen, maximal 100 Punkte, bestanden bei 50 Punkten oder mehr.

  • Neu: 82 Fragen, maximal 120 Punkte, bestanden bei 60 Punkten oder mehr.