Neues Bewertungsverfahren für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe ab 01.07.2025
Die Arbeitsgruppe Bewachung hat ein neues Bewertungsverfahren für die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO beschlossen, welches ab dem 1. Juli 2025 in Kraft treten wird.
Bisheriges Bewertungsverfahren
Bisher galt bei der Bewertung:
Nur wenn alle richtigen Antwortoptionen markiert waren, wurde die Aufgabe als richtig gewertet. Es gab also nur volle Punktzahl oder gar keine.
Zwei richtige Lösungen, beide erkannt und angekreuzt: volle Punktzahl
Nur eine richtige Lösung erkannt und angekreuzt: keine Punkte
Neues Bewertungsverfahren
Ab dem 1. Juli 2025 erfolgt die Punktevergabe differenzierter:
Für jede richtige Antwort gibt es einen Punkt.
Zwei richtige Antworten, beide erkannt: zwei Punkte.
Nur eine richtige Antwort erkannt: ein Punkt.
Auswirkungen auf die Prüfung
Durch die neue Bewertungsmethode erhöht sich die maximal erreichbare Punktzahl:
Bisher: 72 Fragen, maximal 100 Punkte, bestanden bei 50 Punkten oder mehr.
Neu: 82 Fragen, maximal 120 Punkte, bestanden bei 60 Punkten oder mehr.