Geprüfte Schutz und Sicherheitskraft- Berufsbegleitend

Details


Lehrgangsdauer:

  • 25 Tage

  • Sa. von 08:00 - 15:00 Uhr

  • Unterrichtsstunden 200 UE

Teilnehmeranzahl

  • max. 12

Abschluss

  • IHK Zertifikat

  • Teilnahmezertifikat

Lehrgangskosten

  • Bildungsgutschein

  • Arbeitgeber

  • Bildungsscheck

  • Selbstzahler

    Ort
    AGSUS Akademie GmbH
    Albin-Köbis-Straße 4
    51147 Köln

Tel. Nr.: +49 (221) 2722994-0

Zielgruppe

Um neue und auch komplexere Aufgabenbereiche anzugehen gibt es die Möglichkeitdie nächste Qualifikationsstufe, durch die Prüfung zur „Geprüften Schutz und Sicherheitskraft“, anzugehen.
Durch diese Weiterbildung, die nicht nur Berufserfahrene sondern auch Quereinsteiger durchführen können, haben Sie die Möglichkeit Beruflich weiterzukommen bzw. sofort in einen höheren Bereich einzusteigen.

Lehrgangsinhalte

  1. „Rechts - und aufgabenbezogenes Handeln“
    - Rechtskunde
    - Dienstkunde

  2. „Gefahrenabwehr, Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik“
    - Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen
    - Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
    - Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik

  3. „Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln“·

    - Situationsbeurteilung/-bewältigung
    - Kommunikation
    - Kunden- und Serviceorientierung
    - Zusammenarbeit

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

1. eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine weitere einschlägige Berufspraxis von mindestens zwei Jahren in der Sicherheitswirtschaft

oder

2. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft abgeleistet sein müssen
und
3. ein Mindestalter von 24 Jahren
und
4. die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt,

(1) Die Berufspraxis gemäß Abs. 1 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft entsprechend § 1 Abs. 2 haben.

(2) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Quelle: IHK