Die Änderung in der Sachkundeprüfung

Die Arbeitsgruppe Bewachung hat ein neues Bewertungsverfahren für die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO beschlossen, welches ab dem 1. Juli 2025 in Kraft treten wird.

Bisheriges Bewertungsverfahren

Bisher galt bei der Bewertung:

Nur wenn alle richtigen Antwortoptionen markiert waren, wurde die Aufgabe als richtig gewertet. Es gab also nur volle Punktzahl oder gar keine.

  • Zwei richtige Lösungen, beide erkannt und angekreuzt: volle Punktzahl

  • Nur eine richtige Lösung erkannt und angekreuzt: keine Punkte

Neues Bewertungsverfahren

Ab dem 1. Juli 2025 erfolgt die Punktevergabe differenzierter:

  • Für jede richtige Antwort gibt es einen Punkt.

  • Zwei richtige Antworten, beide erkannt: zwei Punkte.

  • Nur eine richtige Antwort erkannt: ein Punkt.

Auswirkungen auf die Prüfung

Durch die neue Bewertungsmethode erhöht sich die maximal erreichbare Punktzahl:

  • Bisher: 72 Fragen, maximal 100 Punkte, bestanden bei 50 Punkten oder mehr.

  • Neu: 82 Fragen, maximal 120 Punkte, bestanden bei 60 Punkten oder mehr.


Wir möchten in diesem Blog auf aktuelle Fragen, Neuerungen und Entwicklungen hinweisen und gleichzeitig mit euch in einen offenen Austausch treten. Kommentare sind ausdrücklich erwünscht, und wir freuen uns auf einen konstruktiven, sachlichen und höflichen Dialog.

Hetzkommentare, persönliche Angriffe oder Beleidigungen haben hier keinen Platz. Sollte dennoch jemand seine Meinung in hetzerischer, beleidigender oder respektloser Weise äußern, wird der entsprechende Beitrag umgehend gelöscht.


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Und wieder eine Änderung der Prüfung