Seit Februar gibt es wieder den individuellen Bildungsscheck, finanziert aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Europäischen Sozialfond. Mit dieser Förderung unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalens die berufliche Weiterbildung von Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen. Der Bildungsscheck 2.0 kann pro Person einmal im Kalenderjahr beantragt werden.


Wer wird gefördert? Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 50.000 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren maximal 100.000 Euro).


Was wird gefördert? Ausgaben für die berufsbezogene Weiterbildung von Einzelpersonen, die der beruflichen Kompetenzentwicklung dient (einmal pro Kalenderjahr).
Hier können Sie sich auch informieren, welche Maßnahmen nicht als berufsbezogene Weiterbildung im Sinne dieser Förderung gelten.


Wie hoch ist Förderung? Die Förderung beträgt 50 % der in der Rechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben der beruflichen Weiterbildung, maximal 500 Euro. Ausgaben für eventuell anfallende Fahrten und Unterbringung sind nicht förderfähig.

Beispiele für die Ziele der Weiterbildung:

  • dem Erwerb / Nachholen des Abschlusses in einem Ausbildungsberuf;

  • dem Erwerb eines Befähigungs- / Sachkundenachweises (z. B. der sog.

  • Schweißerschein, ein Ausbilderschein, ein Staplerschein)

  • der Aktualisierung oder Erweiterung vorhandener Qualifikationen: berufliches Wissen / Fachkunde, soziale- und methodische Kompetenzen im Beruf (z. B. „Materialkunde“, „Kommunikation im Unternehmen“, „Konfliktlösung im Betrieb“, „Moderation von Teamsitzungen“, „Projektmanagement“ usw.).

Mehr Details, auch zur Antragsstellung finden Sie hier: https://www.mags.nrw/bildungsscheck

FAQ