Seit Februar gibt es wieder den individuellen Bildungsscheck, finanziert aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Europäischen Sozialfond. Mit dieser Förderung unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalens die berufliche Weiterbildung von Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen. Der Bildungsscheck 2.0 kann pro Person einmal im Kalenderjahr beantragt werden.
Wer wird gefördert? Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 50.000 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren maximal 100.000 Euro).
Was wird gefördert? Ausgaben für die berufsbezogene Weiterbildung von Einzelpersonen, die der beruflichen Kompetenzentwicklung dient (einmal pro Kalenderjahr).
Hier können Sie sich auch informieren, welche Maßnahmen nicht als berufsbezogene Weiterbildung im Sinne dieser Förderung gelten.
Wie hoch ist Förderung? Die Förderung beträgt 50 % der in der Rechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben der beruflichen Weiterbildung, maximal 500 Euro. Ausgaben für eventuell anfallende Fahrten und Unterbringung sind nicht förderfähig.
Beispiele für die Ziele der Weiterbildung:
dem Erwerb / Nachholen des Abschlusses in einem Ausbildungsberuf;
dem Erwerb eines Befähigungs- / Sachkundenachweises (z. B. der sog.
Schweißerschein, ein Ausbilderschein, ein Staplerschein)
der Aktualisierung oder Erweiterung vorhandener Qualifikationen: berufliches Wissen / Fachkunde, soziale- und methodische Kompetenzen im Beruf (z. B. „Materialkunde“, „Kommunikation im Unternehmen“, „Konfliktlösung im Betrieb“, „Moderation von Teamsitzungen“, „Projektmanagement“ usw.).
Mehr Details, auch zur Antragsstellung finden Sie hier: https://www.mags.nrw/bildungsscheck
FAQ
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Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 50.000 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren maximal 100.000 Euro).
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Ausgaben für die berufsbezogene Weiterbildung von Einzelpersonen, die der beruflichen Kompetenzentwicklung dient (ein Mal pro Kalenderjahr). Mehr Informationen finden Sie im Informationsblatt zu den Inhalten der beruflichen Weiterbildung. Hier können Sie sich auch informieren, welche Maßnahmen nicht als berufsbezogene Weiterbildung im Sinne dieser Förderung gelten.
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Die Förderung beträgt 50 % der in der Rechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben der beruflichen Weiterbildung, maximal 500 Euro. Ausgaben für eventuell anfallende Fahrten und Unterbringung sind nicht förderfähig.
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Einkommenssteuerbescheid: Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Nachweis nicht älter als zwei Jahre sein (Datum des Dokuments).
Teilnahmebestätigung (zu verwendender Vordruck wird bei Anmeldung im Portal zur Verfügung gestellt)
Rechnung des Weiterbildungsanbieters
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Registrieren:
Gehen Sie zum ESF-Onlineportal. Registrieren Sie sich dort und bestätigen Sie Ihre Registrierung mit dem Code, den Sie per E-Mail vom ESF-Onlineportal erhalten haben.Anmelden:
Melden Sie im Portal Ihre Weiterbildung unter „Bildungsscheck 2.0“ an – spätestens am Tag vor Kursbeginn an. Geben Sie Ihre persönlichen Daten und das Kursdatum an.Teilnehmen:
Nehmen Sie an Ihrer Weiterbildung teil. Bitten Sie den Weiterbildungsanbieter, die Teilnahmebestätigung (zu verwendender Vordruck wird bei Anmeldung im Portal zur Verfügung gestellt) auszufüllen und eine Rechnung auszustellen.Unterlagen hochladen und Antrag stellen:
Nach Abschluss der Weiterbildung laden Sie im Portal
1. die vollständig ausgefüllte Teilnahmebestätigung,
2. die Rechnung der Weiterbildung
3. und Ihren Einkommensteuerbescheid hoch.Förderbetrag erhalten:
Die zuständige Bezirksregierung prüft den Antrag. Bei einer positiven Förderentscheidung wird der Zuschuss direkt auf das Konto überwiesen.