Schießleiter / Verantwortliche Aufsichtsperson
Lehrgangsdauer
4 Stunden
von 12:00 - 16:00 Uhr
Teilnehmeranzahl
max. 15 Teilnehmer
Lehrgangskosten
99,00 Euro zzgl. MwSt.
117,81 Euro inkl.MwSt.
Ort
Online
Der Kurs Schießleiter/Verantwortliche Aufsicht richtet sich an alle Schützen, welche sich weiterbilden möchten und ein sichereres Gefühl bei der Übernahme der Position Aufsicht beim Schützen, Standaufsicht und Schießleiter erlangen wollen.
Schulungsinhalt:
Begriffsbestimmungen und rechtliche Grundlagen
Anmeldung eines Schießens
Einweisung in die Schießbahn
Aufgaben Schießleiter / Aufsichten
Verbotene Waffen und Schießübungen
Verhalten bei Störungen / Unfällen
Auf Wunsch kann ein registrierter Schießleiterstempel mit Nummer wie im Ausweis erstellt werden (zzgl. 24,90 Euro)
Termine
Kursart
Live-Online Unterricht
Datum
26.04.2026
117,81 € inkl.MwSt.
Schulungszeiten
Jeweils 12:00 16:00 Uhr
Preis
FAQ
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· Sportschützen, Berufswaffenträger
· Schützen, die eigenständige Aufsichtsrollen übernehmen wollen
· Ausbilder im Schießbetrieb
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Sicherheit: Ständige Überwachung des Schießbetriebs zur Vermeidung von Gefahren.
Weisungsbefugnis: Die Aufsicht hat das Recht, Anordnungen zu geben. Bei Gefahr kann sie das Schießen oder den Aufenthalt auf dem Stand untersagen.
Jugendschutz: Prüfung der Alterserfordernisse und Einholen schriftlicher Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten.
Dokumentation: Die Aufsicht muss ihre Qualifikationsnachweise während der Tätigkeit mit sich führen.
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Nein. Eine verantwortliche Aufsichtsperson darf während ihrer Dienstzeit nicht selbst am Schießbetrieb teilnehmen. Ihre volle Aufmerksamkeit muss der Überwachung der Sicherheit und der Schützen gelten. Eine Ausnahme besteht nur, wenn eine Person völlig allein auf dem Stand ist und selbst über die notwendige Qualifikation verfügt. Sobald eine zweite Person den Stand betritt, muss eine Aufsicht bestimmt werden, die nicht schießt.
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In Vereinen: Aufsichtspersonen in schießsportlichen Vereinen, die einem anerkannten Schießsportverband angehören, müssen der Behörde nicht namentlich gemeldet werden. Der Verein führt stattdessen eine interne Liste der bestellten Aufsichten und prüft deren Qualifikation eigenständig.
Gewerbliche Schießstätten: Hier besteht eine Anzeigepflicht. Die verantwortlichen Aufsichtspersonen müssen der zuständigen Behörde unter Angabe von Name, Geburtsdatum und Qualifikationsnachweisen vorab gemeldet werden.
Nachweispflicht vor Ort: Jede Aufsichtsperson muss während ihrer Tätigkeit ein Nachweisdokument (z. B. Standaufsicht-Ausweis oder Qualifizierungsbescheinigung) sowie ihren Personalausweis mitführen und diesen bei behördlichen Kontrollen vorzeigen können.