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Brandschutzhelfer
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Mitarbeiter / Mitarbeiterin von Sicherheitsunternehmen, die eine VdS- zugelassene Interventions- oder Notrufserviceleitstelle betreiben, müssen gem. der VdS-Richtlinie 2172 als Alarmverfolger und Interventionskraft eine 24-stündige Schulung mit anschließender Wissensfeststellung absolvieren.
Mitarbeiter / Mitarbeiterin von Sicherheitsunternehmen, die eine VdS- zugelassene Interventions- oder Notrufserviceleitstelle betreiben, müssen gem. der VdS-Richtlinie 2172 als Alarmverfolger und Interventionskraft eine 24-stündige Schulung mit anschließender Wissensfeststellung absolvieren.